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VOASG ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung


Nach vier Jahren ohne politische Antwort des deutschen Gesetzgebers auf das EuGH-Urteil zu RX-Boni ist das jetzt beschlossene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ein sehr wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Und das gilt nicht nur für die einzelnen Regelungen des Gesetzes, die man natürlich auch in Teilen kritisieren kann. Fakt ist, dass sich die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag mit dem VOASG sehr klar und eindeutig zur Bedeutung und für den Bestand der Vor-Ort-Apotheken positioniert haben.

Viele hätten sich gewünscht, dass die Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln weiterhin im Arzneimittelgesetz festgeschrieben worden wäre. An der Europakonformität dieser Regelung hat der EuGH aber erhebliche Zweifel geäußert. Trotz mehrfacher Nachfragen gab es auch keine anderslautenden Äußerungen aus Brüssel, die einen solchen Weg EU-rechtlich sicherer gemacht hätten. Mit der Verankerung im Sozialrecht des SGB V ist jetzt ist gesichert, dass für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Medikamente gilt – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Versandapotheken dürfen damit GKV-Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Dagegen, so hat Brüssel signalisiert, werde man europarechtlich nicht vorgehen. Die Gleichpreisigkeit ist damit für 90 Prozent des Verordnungsmarktes wiederhergestellt. Das nutzt dem Gesundheitssystem, das sichert die Apotheken und schützt damit auch die Arbeitsplätze aller, die in den Offizinen tätig sind.

Positiv sehe ich auch den Auftrag des Gesetzes an den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband, neue pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Dadurch soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden.  Denkbar sind beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt. Auch hieran gibt es Kritik, weil keine konkreten Verteilungsregeln aufgestellt werden. Ich halte das aber für eine Riesenchance. Denn die Apotheken können so noch aktiver an der Verbesserung von Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung teilhaben. Nicht zuletzt können sie am konkreten Beispiel zeigen, wie sie ihre einzigartige pharmazeutische Kompetenz hier noch gezielter zum Nutzen aller einsetzen können. Ich bin sicher, dass dies gelingt!

Positiv sehe ich schließlich, dass Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt wird, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben. Damit wird auch diesem Service, der eine der wesentlichsten Antworten auf den Versandhandel ist, nicht nur politische Wertschätzung entgegengebracht, er wird auch gesondert honoriert.

In einer idealen Welt wäre vielleicht noch mehr möglich gewesen. Realpolitik steht aber vor der Aufgabe, das Mögliche auszuloten und daraus das Beste zu machen. Auf dieser Basis fußt auch das politische Handeln des BVpta. Bringen wir uns gemeinsam ein und leisten so unseren Beitrag für eine gute Zukunft der Vor-Ort-Apotheke!

Carmen Steves

 

(Foto: pikselstock / Shutterstock.com)
(10.11.2020)