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Schulgeldfreiheit in Hessen: BVpta bei Anhörung im Landtag


Endlich kommt die Schulgeldfreiheit für die PTA Schulen auch in Hessen. Zum diesbezüglichen Gesetzentwurf hatte der BVpta e.V. an einer Anhörung der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag teilgenommen.

Endlich kommt die Schulgeldfreiheit für die PTA Schulen auch in Hessen – die Frage ist nur noch ob die Einführung schon für Schüler gelten wird, die sich aktuell in der Ausbildung befinden. Hierfür hat sich Carmen Steves, designierte 1. Vorsitzende des BVpta e.V. gestern in der Anhörung eingesetzt. An der Anhörung nahmen Vertreter weiterer Gesundheitsfachberufe wie Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten teil.

Carmen Steves bedankte sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und bekräftigte die Bedeutung für die Berufsgruppe PTA, die mit rund 66.900 in öffentlichen Apotheken tätigen PTA die größte Gruppe des pharmazeutischen Personals in Apotheken darstellt. Carmen Steves informierte die Abgeordneten weiterhin zu den vielfältigen Aufgaben einer PTA, die rund 70 Prozent der Arzneimittelabgaben inklusive kompetenter Beratung in Apotheken tätigen.

Carmen Steves beschrieb die aktuelle Lage des PTA Berufes, in folgenden Punkten:

  • Einige PTA Schulen können bereits jetzt ihre vorhandenen Kapazitäten an freien Ausbildungsplätzen nicht ausfüllen, weil Bewerber fehlen.
  • In jeder zweiten Apotheke fehlen schon jetzt ausgebildete PTA.
  • Die finanzielle Lage der Schulen ist häufig hochproblematisch. In Hessen hat sich die Zahl der PTA Schulen von fünf auf drei reduziert. Eine Unterfinanzierung der Schulen ist dringend zu vermeiden, nicht zuletzt, um eine gute Qualität der Ausbildung gewährleisten zu können.
  • Zu monatlichen Schulgeldern von rund Euro 400,00 kommen weitere Kosten, was bereits jetzt eine große Barriere in der Wahl des Ausbildungsberufes PTA darstellt.
  • Ohne Schulgeldfreiheit würde der Fachkräftemangel zukünftig in der Form zunehmen, dass eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln stark gefährdet wäre.

Folgende Punkte wären lt. BVpta e.V. über die Schulgeldfreiheit hinaus in der Gesetzgebung künftig dringend zu bearbeiten:

  • Zahlung einer Ausbildungsvergütung von Beginn der Ausbildung an, um auch dahingehend konkurrenzfähig mit anderen Berufen zu bleiben.
  • Einpflegung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Berufsbildes PTA sind vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Gesamtgefüges des Gesundheitssystems dringend geboten.
  • Verbesserung der vertikalen Durchlässigkeit zu hochschulischen Bildungsangeboten, um Perspektiven der Weiterentwicklung zu ermöglichen sowie Pharmazeutische Kompetenzen entsprechend gestiegener Anforderungen zu verbessern. Unter Einbeziehung der Berufsfachschulen sind Konzepte der Teilakademsierung sinnvoll, die wie folgt gestaltet werden können:
  • Gestaffelt geführte Ausbildung mit Berufsfachschulteil (Abschluss staatliches Examen und Erlangung der Fachhochschulreife im pharmazeutischen Bereich) mit anschließendem Studium an einer (Fach-)Hochschule
  • Als dual geführte Ausbildung mit Praxisteil in Berufsfachschulen und theoretischem Teil an Hochschulen als grundständiges Studium mit integrierter Ausbildung
  • Einführung weiterer Kompetenzen wie der Vertretungsbefugnis, um Apothekenleiter wirksam entlasten zu können und eine flächendeckende Versorgung zu sichern.

Das Gesetz zur Einführung der Schulgeldfreiheit ist aus Sicht des BVpta e.V. ein elementarer Baustein um dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Es gibt aber darüber hinaus noch viel zu tun – der BVpta e.V. bietet seine Unterstützung in der Umsetzung an. Im Anschluss an die Anhörung folgte ein reger Austausch zwischen den Vertretern der Berufsverbände und der Vertreter der Schulen, was ein starkes Netzwerk fördern wird, freut sich Carmen Steves.

 

(13.03.2020)