Pressemitteilungen

03.07.2020

Schulgeldfreiheit ist wichtiger Schritt – mit Schwächen

Stellungnahme des BVpta zur Verordnung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

In einer Stellungnahme zur Gesundheitsfachberufe-Schulgeldfreiheit-Verordnung begrüßte der Bundesverband PTA e.V., dass Pharmazeutisch-Technische AssistentInnen in Zukunft zu den von Schulgeld befreiten Berufen gehören. Dies sei ein wesentlicher Faktor, nachhaltig Berufsnachwuchs generieren zu können. Allerdings habe der Entwurf noch Schwächen, erklärte der Verband, der die PTA vertritt, von denen allein 66.900 als Teil des pharmazeutischen Personals in öffentlichen Apotheken tätig sind und dort ihren unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt einer flächendeckenden und sicheren Arzneimittelversorgung der Bevölkerung leisten.

So werde die Übernahme der Kosten im Entwurf auf die Schulgebühren beschränkt. Dies sei jedoch für PTA äußerst problematisch, weil in der Ausbildung erhebliche Zusatzausgaben wie Materialkosten für die eigene Laborausstattung (Glassatz, Büretten, Pipetten, Fantaschalen, Mörser etc.) sowie Kittel und Lehrbücher anfielen. Hinzu kämen für die SchülerInnen ggf. Reise- und Wohnkosten, da in weiten Gebieten Deutschlands keine PTA-Schule vorhanden sind (Beispiel Raum Frankfurt). Der BVpta bat daher darum, diesen Punkt nochmals zu überprüfen. Die Schulen könnten die Zusatzkosten exakt benennen. Daher wäre zum Beispiel eine pauschale Festlegung der hierfür zu leistender Erstattung möglich.

Zudem solle die Antragstellung für die Schulen möglichst einfach sein, damit kein großer, zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Wünschenswert wäre ein Online-Portal, in dem die Schulen auf einem Dashboard den Stand der Förderungen überprüfen sowie neue Anträge eintragen könnten.

Der Verband bot in diesem Zusammenhang seine Mitwirkung an. Grundsätzlich stehe der BVpta e.V. für eine Kooperation zur Sicherung und Weiterentwicklung des Berufsstandes zur Verfügung.

Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten.

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
Geschäftsleitung
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