Pressemitteilungen

28.05.2020

PTA Ausbildung in Krisensituationen neu geregelt

Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Weltgesundheitsorganisation hat am 30. Januar 2020 den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen. In der Folge stellte der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Die in dieser Lage zum Schutz der Bevölkerung erforderlichen Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf die Ausbildung zur/zu der pharmazeutisch-technischen Assistentin/en als Gesundheitsfachberuf. Ziel ist es, die Durchführung der Ausbildung und der Prüfung auch im Krisenfall sicherzustellen.

Am 15. Mai 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium hierzu den entsprechenden Referentenentwurf einer Verordnung vorgelegt. In einer Stellungnahme hat der BVpta e.V. die dort enthaltenen Regelungen begrüßt. Diese ermöglichen es den Ländern, vorübergehend von den Vorgaben des Berufsgesetzes der Pharmazeutisch-technischen Assistenten und der auf Grundlage des Berufsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung abzuweichen. Dadurch werden die Ausbildung und die Prüfungen weiterhin ermöglicht und – soweit notwendig – durch an die Lage angepasste Formate flexibilisiert. Das Erreichen des Ausbildungsziels muss bei Anwenden der entsprechenden Regelungen stets gewährleistet sein.

Die Änderungen betreffen die Unterrichtsgestaltung, die Dauer der Ausbildung, die Besetzung der Prüfungsausschüsse sowie die Durchführung der Prüfungen.

Somit wird ermöglicht, für den theoretischen und praktischen Unterricht digitale oder andere geeignete Unterrichtsformate zu nutzen. Die Ausbildungszeit darf um sechs Monate verlängert werden, der Prüfungsausschuss darf aus nur drei Prüfern bestehen.

Von den jeweiligen Regelungen zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung, der in Laboratorien durchzuführen ist, kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde dahingehend abgewichen werden, dass dieser Prüfungsteil zeitlich verkürzt oder teilweise in anderen geeigneten Formaten durchgeführt wird.

Aus Sicht des BVpta e.V. ermöglichen die Regelungen die notwendige Flexibilität in der Durchführung der Ausbildung, die unerlässlich ist, um angehende PTA auch in Krisenzeiten in den Beruf zu bringen und damit die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig sicherzustellen. PTA Schulen erhalten verbindliche Grundlagen, um Unterricht und Prüfungen in Krisenzeiten anpassen zu können.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:
Stellungnahme des BVpta e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheits-fachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten.

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
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