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PTA Reformgesetz – BVpta enttäuscht über Nachbesserung: Keine tragenden Verbesserungen und keine 3-jährige Ausbildung


Saarbrücken, 15.11.2019. Nach Zustimmung des Bundestages zum nachgebesserten PTA-Reformgesetz am gestrigen Donnerstag, kann der BVpta e.V. allenfalls die verbriefte Kompetenzerweiterung für PTA begrüßen.

Sie besteht darin, dass PTA zukünftig mit einer guten Gesamtnote sowie nachweislicher Berufserfahrung „unter Verantwortung“ anstelle von „unter Aufsicht“ des Apothekers arbeiten dürfen. Weiter positiv zu bewerten ist, dass künftig auch Krankenhausapotheken als Praktikumsträger fungieren dürfen. Doch damit hat es sich im Wesentlichen schon! Insgesamt lässt sich die Novellierung bestenfalls als ein „Reförmchen“ beurteilen, das den zentralen Erfordernissen und den ausführlich dargelegten Argumenten kaum Rechnung trägt, auch wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dies in seinen Medienauftritten anders bewertet.

Besonders enttäuschend ist, dass es für die Verlängerung der Ausbildung auf 3 Jahre nach langem Hin und Her schließlich keine Mehrheit gab. Dabei war ein Kompromiss schon zum Greifen nahe. Folgendes Konzept stand alternativ zur Debatte: 2 Jahre Schule plus 1 Jahr Praktikum mit Ausbildungsleitfaden inklusive 8 Wochen Blockunterricht während des Praktikums. Dies hätte zwar der vom BVpta geforderten Verlängerung der Fachschulzeit um ein halbes Jahr nicht optimal entsprochen. Gegenüber der Beibehaltung der 2,5-jährigen Ausbildung wertete der Verband dies aber als einen tragbaren, künftig noch gestaltbaren Kompromiss – denn in 8 Jahren soll das Reformgesetz ohnehin noch einmal evaluiert werden. Damit wäre endlich die 3-jährige Ausbildung für PTA mit allen damit verbunden Vorteilen sichergestellt gewesen, u.a. auch die erforderliche Gleichstellung mit anderen Gesundheitsfachberufen.

Doch es sollte anders kommen: Die ADEXA wollte bei diesem Konzept nicht mitziehen und dann doch lieber bei den 2,5 Jahren bleiben. In Folge gab auch die SPD den Rückzug zu ihrer ursprünglichen 3-Jahre-Forderung bekannt. Eine Verlängerung des Berufspraktikums erachtete der BVpta entgegen ADEXA nicht als nachteilig für PTA-Auszubildende, zumal Praktikumsziele und – inhalte verbindlich festzulegen wären. Hier hätte auch der Ergänzungsvorschlag der SPD bestens gegriffen, die Anleitung und Betreuung während des PTA-Praktikums zur Entlastung des Apothekers künftig offiziell auch in die Hände qualifizierter PTA-KollegInnen zu legen. Zusätzlich hätte man auch noch die vertiefende 8-wöchige Unterrichtsphase gewonnen. Angehende PTA würden dadurch von erheblich mehr Kenntnissen und damit von mehr Sicherheit – gerade im Hinblick auf die Beratung von Apothekenkunden – profitieren. Und mit der parallel angestrebten Abschaffung des Schulgeldes auf Länderebene wären auch monetäre Hürden bei einer Ausbildungsverlängerung hinfällig.

Die Gespräche laufen hinter den Kulissen weiterhin auf Hochtouren. Der BVpta wird sich bis zur letzten Instanz, gegenüber dem Bundesrat für einen tragbaren Kompromiss zur Ausbildungsverlängerung stark machen. Es bleibt also die Hoffnung auf eine finale Einsicht und Wendung in diesem zentralen Anliegen.