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Entgelttransparenz: ein Anfang mit Gerechtigkeitslücken


Das Bundeskabinett hat am 11. Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen.

Das beschlossene Gesetz schafft nach Angaben des Bundesfamilienministeriums neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig betonte: „Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema ‚gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ voranbringt. Das schaffen wir jetzt, und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:

  1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen künftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
  4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.

Quelle: BMFSFJ, 11.01.2017
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-gesetz-fuer-mehr-lohngerechtigkeit-/113440

 

(Foto: DOC RABE Media – Fotolia)