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Eine Woche Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz

Apotheken tragen erneut Hauptlast der Gesetzesumsetzung

Die deutschen Apotheken sind nicht nur direkt finanziell durch das seit Januar in Kraft getretene Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) belastet worden; wie bei der Einführung der Rabattverträge tragen sie auch wieder einmal auch die Hauptlast bei der Umsetzung des Gesetzes.

Darauf weist der Bundesverband der Pharmazeutisch Technischen AssistentInnen (BVpta) hin. „Obwohl das AMNOG zum 1. Januar in vollem Umfang in Kraft getreten ist, sind immer noch viele Ausführungsbestimmungen völlig ungeklärt“, betont die Verbandsvorsitzende Sabine Pfeiffer.
Dies betrifft insbesondere die Änderung der Packungsgrößenverordnung, die unter anderem Grundlage für die Abgabe von Rabattarzneimitteln durch Apotheken ist. Mit dieser sind zwar die Normgrößen N1, N2 und N3 seit Jahresbeginn neu geregelt worden, bislang wissen aber nicht einmal die Hersteller, wie viele Tabletten ihre Packungen künftig enthalten sollen. „Da so auch die Datenbanken der Apothekensoftware keine rechtsgültige Aussagen geben können, befinden wir uns in den Apotheken praktisch im Blindflug“, ärgert sich Pfeiffer. „Es gibt zwar offiziell Übergangsfristen, niemand weiß aber, ob diese die Apotheken vor einer Retaxierung (Nachbelastung) durch die Krankenkassen bei vermeintlich fehlerhafter Abgabe schützen. Für die Mitarbeiter, die angesichts der durch das AMNOG entstandenen finanziellen Belastung der Apotheken ohnehin um ihre Arbeitsplätze fürchten, ist dies eine völlig unzumutbare Situation!“
Denn Ärger gibt es – wie erwartet – auch mit der Umsetzung der so genannten Mehrkostenregelung. Damit soll es gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich möglich sein, gegen Aufzahlung ihre gewohnten Arzneimittel auch dann weiter zu bekommen, wenn ihre Kasse dafür keinen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Das Problem ist jedoch: Niemand außer der Krankenkasse – auch nicht die Apotheke – weiß, wie hoch diese Aufzahlung in Euro und Cent ist. Denn die Preisnachlässe, die Hersteller den Krankenkassen aufgrund von Rabattverträgen einräumen, sind geheim. „Die Kunden müssen daher in voller Höhe in Vorleistung gehen und erfahren erst im Nachhinein, wie viel sie ihr verständlicher Wunsch nach Beibehaltung der Therapie mit ihrem vertrauten Arzneimittel tatsächlich kostet. Das verstehen die Patienten natürlich nicht und machen die Apotheken für die Situation verantwortlich. Wir werden so erneut zu den Prügelknaben einer gelinde gesagt merkwürdigen Gesetzgebung!“
Pfeiffer warnt davor, dass das AMNOG mit seinen vielfältigen zusätzlichen Belastungen zu einer Ausdünnung der Apotheken vor allem auf dem Lande führen wird. „Schon jetzt geben immer mehr – vor allen Dingen kleine – Apotheken auf. Überleben werden letztlich die großen. Wenn der Gesetzgeber eine solche Veränderung der Apothekenlandschaft gewünscht hat, dann hätte er dies im Sinne des von Minister Rösler angekündigten ehrlichen Umgangs miteinander wenigstens auch offen sagen sollen.“