Aktuelles

Tarifänderung seit Januar 2011


Seit Jahresbeginn sind Änderungen am Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen u. a. das Tarifgehalt sowie den Erholungs- und den Bildungsurlaub.

Mit dem Tarifabschluss* zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken zum 01.01.2011 sind die Tarifgehälter von PTA erhöht wurden. Wer nach diesem Tarif entlohnt wird, erhält somit ab sofort ein 2% höheres Bruttogehalt.

Unsere Mitglieder finden im internen Mitgliederbereich unseres Internetportals (Login) die einzelnen Gehaltstarife für die verschiedenen Berufsjahre sowie einen aktualisierten Gehaltsrechner.

Weitere Änderungen gab es beim Erholungsurlaub. Neben einer allgemeinen Überarbeitung für die Verbesserung der Verständlichkeit des betreffenden Paragraphen wurde vereinbart, dass der Urlaubsanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs auch nach dem Übertragungszeitraum bestehen bleibt, wenn der Mitarbeiter den Urlaub im Übertragungszeitraum wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte.

Außerdem wurde der Anspruch auf Bildungsurlaub von bislang 5 auf nun 6 Werktage in zwei Kalenderjahren erhöht.

Bei den Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt der Absatz, der die Kündigung aus Anlass einer Krankheit regelte. Somit gelten diesbezüglich nun die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
*Dieser Tarifvertrag hat keine Gültigkeit in den Kammerbezirken Sachsen und Nordrhein.