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Tag der Organspende am 06. Juni 2020

Bildquelle: www.organspendetag.de

Der heutige Tag der Organspende rückt das Thema der Organspende und Organtransplantation noch einmal verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit.

Eine Organspende ist das zur Verfügung stellen eines menschlichen Organs für eine Transplantation.

Die Grundlage für eine Spende ist durch das Transplantationsgesetz (TPG) gesetzlich geregelt. Dieses regelt ganz klar die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben.

Ein Organ zu spenden ist eine selbstbestimmte und zu Lebzeiten freiwillige Entscheidung eines Menschen. Dieser kann bestimmen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aus freiem Entschluss eines oder mehrere Organe zur Transplantation zur Verfügung stellen möchte. Hierbei kommen der Patientenverfügung und dem Organspendeausweis eine große Bedeutung zu. Im TPG ist auch eine EU-Richtlinie umgesetzt worden, die Standards, Qualität und Transparenz auf europäischer Ebene festlegt.

Für Ärzte ist diese schriftliche Willensäußerung bindend. Das beinhaltet auch die Ablehnung einer Organspende. Derzeit werden Organspender noch nicht zentral erfasst, was sich allerdings bis zum Jahr 2022 ändern soll. Daher ist es wichtig, den Organspendeausweis immer bei sich zu tragen.

Hat ein Patient seinen Willen pro oder kontra Organspende nicht schriftlich festgelegt, sind die nächsten Angehörigen zu befragen. Diese sollten dann im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Allein daraus ist schon ersichtlich, wie wichtig es ist, sich zu Lebzeiten mit der Thematik zu befassen, um die Angehörigen nicht in diesen schwerwiegenden Entscheidungskonflikt zu bringen.

Neben der Bereitschaft, ein Organ zu spenden, ist die zweite Voraussetzung, dass der Tod festgestellt wurde, und zwar als „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“. Dies wird definiert als „Zustand der unumkehrbar erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm)“. Die klinische Untersuchung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss von zwei Ärzten, die nicht am Transplantationsgeschehen beteiligt sind, unabhängig voneinander festgestellt werden.

Werden mehrere Organe entnommen, kann das viele Stunden dauern. Es wird geprüft, welche Organe zum Übertragen geeignet sind. Da ein hirntoter Mensch durch den kompletten Ausfall seiner Gehirnfunktionen keine Schmerzen spürt, ist eine Narkose nicht nötig. Es werden jedoch Medikamente verabreicht, die die Muskeln entspannen und Reflexe des Rückenmarks hemmen. Impulse aus dem Rückenmark können zum Beispiel zu Veränderungen des Blutdrucks oder des Herzschlags und sogar zu reflexhaften Bewegungen des hirntoten Menschen führen.

Das oder die entnommenen Organe werden steril verpackt und schnellstmöglich in das Transplantationszentrum gebracht, das den Empfänger derweil auf die Operation vorbereitet. Entnommenes Gewebe kann konserviert und auch später eingesetzt werden.

Die Angehörigen des Verstorbenen haben nach der Entnahme noch einmal Gelegenheit, sich von dem Toten in Würde zu verabschieden. Diese Möglichkeit ist gesetzlich verankert und muss angeboten werden.

Die Diskussion rund um die Organspende wird teilweise hochemotional geführt und verunsichert oft auch spendewillige Personen.

Je nach Einstellung und Sichtweise ist der Hirntod für viele Menschen nicht der Tod, sondern der Sterbeprozess, daher verbietet sich eine Entnahme. Ebenfalls wird mit dem „Eingriff in die Natur“ und der eingeschränkten Lebensqualität durch die Einnahme vieler Medikamente für den Empfänger argumentiert.

Befürworter halten den Tod von jährlich tausenden Menschen dagegen, die leben könnten, wenn ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung gestanden hätte.

Organspende ist ein sehr komplexes Thema, dessen Aspekte hier nur angerissen werden können. Es stehen viele Organisationen und unendlich viel Literatur zur Verfügung, die bei der Entscheidungsfindung hilfreich sind. Tod und Sterben sind auch heute noch stark tabuisierte Themen. Die Auseinandersetzung damit wird oft auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder ganz verdrängt. Eine eigene, sinnvolle Entscheidung zur Organspende ist auch immer die Konfrontation mit der eigenen Sterblichkeit.

! Wie immer man sich entscheidet, man sollte es auf jeden Fall zu Lebzeiten tun und diese Entscheidung, am besten zusammen mit seiner Patientenverfügung bei sich tragen!

 

Angelika Gregor