Aktuelles

Neues Jahr, neue Gesetze


Mit dem neuen Jahr treten viele neue Gesetze und weitere Regelungen in Kraft. Mehr Kindergeld, Wegfall des Soli, Verbot von Einwegplastik.

Kindergeld und Grundfreibetrag steigen
Viele Familien können sich freuen, denn 2021 steigt das monatliche Kindergeld um 15 Euro. „Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern zukünftig jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte 250 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag eines Elternpaares insgesamt auf 8388 Euro erhöht und der steuerliche Grundfreibetrag, also die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist, wird angehoben.

Erhöhung des Mindestlohns
Seit 2015 wird der Mindestlohn Schritt für Schritt erhöht. Bis zum 1. Juli 2022 soll er vom aktuellen Stand von 9,35€ stufenweise auf 10,45€ gesteigert werden. Am 1. Januar 2021 erfolgt bereits eine Steigerung des Mindestlohns auf 9,50€ und am 1. Juli 2021 die zweite auf 9,60€. 2022 folgt dann eine dritte und vierte Stufe.

Wegfall des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag angehoben. Die Freigrenze wird von 972 € auf 16.956 € für Alleistehende angehoben. Für Verheiratete gilt ab 2021 eine Freigrenze von 33.912 €. Zudem wird eine Milderungszone eingerichtet. Diese verhindert, dass der Steuerzahler, deren Gehalt nur knapp über der Freigrenze liegt, den gesamten Solidaritätszuschlag zahlen müssen.

2021 kommt die Grundrente
Die Grundrente wird zum 1. Januar 2021 eingeführt. Ab dem kommenden Jahr können sich Pensionäre dank des Rentenzuschlags über etwas mehr Geld freuen. Jedoch nicht für jeden, denn die Grundrente erhält nur, wer bereits 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Geltend gemacht werden dabei nicht nur die Erwerbszeiten, sondern auch die Zeit, in der ein Familienmitglied gepflegt oder ein Kind erzogen wurde. Für die Grundrente muss kein Antrag ausgefüllt werden, da Ämter kontrollieren werden, wer den Zuschlag bekommt und wer nicht.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Wer krank ist, benötigt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten gelben Schein. Diese Arbeitsunfähigkeitsmeldung besteht aus drei Exemplaren für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und den Patienten. Diese hat der Patient selbst bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber einzureichen. Ab 2021 wird dieser Weg nun durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt, welche der behandelnde Arzt direkt an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten kann. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung dann bei der Krankenkasse abrufen. 2022 soll auch das Wegfallen und die Krankenkasse übermittelt die Krankschreibung dem Arbeitgeber selbst.

Verbot von Einwegplastik
Einwegprodukte aus Plastik sorgen zunehmend für die Verschmutzung der Umwelt und der Meere. sodass bereits 2018 innerhalb der EU beschlossen wurde, dass Einwegprodukte aus Plastik und Styropor, ab 2021 verboten werden sollen. Da es genug umweltfreundliche Alternativen gibt, dürfen ab dem 3. Juli 2021 Wattestäbchen, Strohhalme, Plastikgeschirr- und Besteck sowie Styroporbehälter für Essen nicht mehr hergestellt werden.

Weitere Änderungen
Wer 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, der muss sich auf höhere Gebühren einstellen. Der Preis für das Ausstellen eines neuen Ausweises soll von 28,80 Euro auf 37,00 Euro steigen. Des Weiteren sollen zur größeren Sicherheit der Ausweisdokumente nur Passbilder erlaubt sein, die vor Ort in der Passbehörde erstellt werden.
Auch der Rundfunkbeitrag wird erhöht werden. Geplant ist eine Erhöhung um 86 Cent pro Haushalt – das bedeutet künftig eine Gebühr von 18,36 Euro pro Monat.

Bettina Schwarz