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Neuer Gehaltstarifvertrag seit 1. Januar 2016


PTA können sich über Gehaltszuwachs freuen: ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben endlich einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Auch mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein gab es eine Einigung für alle PTA im Kammerbezirk Nordrhein.

Der Gehaltstarifvertrag mit der ADA
Dieser neue Gehaltstarifvertrag gilt für alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen*. Er sieht vor, dass PTA ab Januar 2016 je nach Berufsjahr zwischen 1,8 und 2,5 Prozent mehr Gehalt bekommen. Auch PTA-PraktikantInnen profitieren spürbar: Ihr Tarif erhöht sich ebenfalls, und zwar um 5,85 Prozent auf 670 Euro.

Die Tarife mit Gültigkeit ab 01.01.2016 im Überblick:
1.-2. Berufsjahr 1.968 €
3.-5. Berufsjahr 2.073 €
6.-8. Berufsjahr 2.251 €
9.-14. Berufsjahr 2.444 €
ab 15. Berufsjahr 2.549 €
PTA-PraktikantInnen 670 €
Mini-Job 450 €

Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden. Die Tarifparteien ADA und ADEXA haben außerdem vereinbart, bei der nächsten Tarifrunde über ein Vergütungsmodell für diejenigen Angestellten zu sprechen, die das freiwillige Fortbildungszertifikat besitzen bzw. die über eine fachliche Zusatzqualifikation oder Weiterbildung verfügen.

Der Gehaltstarifvertrag mit der TGL Nordrhein
Dieser neue Gehaltstarifvertrag gilt nur im Kammerbezirk Nordrhein. Er sieht vor, dass PTA ab Januar 2016 zwei Prozent mehr Gehalt bekommen.

Die Tarife Nordrhein mit Gültigkeit ab 01.01.2016 im Überblick:
1.-2. Berufsjahr 1.989 €
3.-5. Berufsjahr 2.076 €
6.-7. Berufsjahr 2.254 €
ab 8. Berufsjahr 2.499 €
PTA-PraktikantInnen 670 €
Mini-Job 450 €

Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden.

Unser Service für Mitglieder
Unsere Mitglieder können sich ihren individuellen Tarif für Teilzeitbeschäftigungen mit weniger als 40 Wochenstunden mit unserem komfortablen Tarifplaner berechnen lassen. Dieser ist für Mitglieder nach Anmeldung/Login unter der Rubrik „myBVpta / Tarifrechner“ zu finden. Dort sind die Umrechnungen in Stundenlohn zu finden.

 

* Im Kammerbezirk Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge keine Gültigkeit, da die Sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.

Foto: iStock/imagestock