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MTA-Reformgesetz: Jetzt konsequent dem Fachkräftemangel entgegenwirken!


In einer Stellungnahme zum aktuell diskutierten MTA-Reformgesetz hat sich der BVpta dafür ausgesprochen, diese Novellierung dafür zu nutzen, dem auch bei den technischen Assistenzberufen in der Medizin erkennbaren Fachkräftemangel konsequent entgegenzuwirken.

In dem derzeitigen Entwurf erkennt der Vorstand des Bundesverbandes zwar einige gute Ansätze, sieht aber auch noch erheblichen Änderungsbedarf.

Als gelungen bezeichnet der BVpta beispielsweise die vorgesehene Änderung der Berufsbezeichnung. Aus den technischen Assistenten in der Medizin (MTA) werden künftig Medizinische Technologen/innen (MT). Dies werte den Beruf insgesamt auf und mache ihn für junge und engagierte Berufsanfänger attraktiver. Ausdrücklich begrüßte der BVpta zudem die vorgesehene Möglichkeit, die Ausbildung künftig in Teilzeit absolvieren zu können.

In anderen Bereichen gehe der Entwurf aber nicht weit genug. Nach Bewertung des BVpta und Gesprächen mit dem DVTA (Dachverband der Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland, benötigen die MTA-Berufe zusätzlich die Möglichkeit einer grundständigen, modularisierten akademischen Ausbildung, um eine bessere Durchlässigkeit im Bildungssystem zu gewährleisten. Eine international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung sei nur gegeben, wenn auch die MTA-Berufe die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung erhielten.

Derzeit biete der MTA-Beruf – abgesehen von Zertifizierungen – relativ wenig spezifische Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die durch eine formale Qualifizierung wie bspw. weiterbildende und berufsbegleitende Studiengänge strukturiert würden. Es stünden zwar eine Reihe von allgemeinen Weiterbildungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich zur Verfügung (z.B. weiterbildende Studiengänge in Gesundheitsmanagement); diese würden aber von MTA nicht in Anspruch genommen, da sie nicht ausreichend fachspezifisch ausgerichtet sind.

Auch die vertikale Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sollte künftig sichergestellt werden. Sie stelle aus Sicht des BVpta e.V. eine der wichtigsten Säulen dar, um die Attraktivität des MTA-Berufes zu erhöhen und damit nachhaltig einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Fachschulisch ausgebildeten MTA solle ermöglicht werden, sich für berufsbegleitende und weiterbildende Studiengänge einzuschreiben. Um diesen Weg möglichst vielen MTA offen zu halten, sollte die Zugangsvoraussetzung nicht die allgemeine Hochschulreife, sondern der Berufsabschluss sowie eine mehrjährige Berufserfahrung sein. Diese Studiengänge könnten zur gezielten Fortbildung und Qualifikation von Medizinischen Technologen (MT) genutzt werden. Damit würden die nachhaltige und kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung gefördert und neue Karrierewege für MTA geöffnet.

Da die Herausforderungen in den Gesundheitsfachberufen ähnlich sind, könnte eine so geänderte MTA-Ausbildung schließlich auch als Blaupause für die Novellierung der PTA-Ausbildung dienen, denn auch der PTA Beruf bedarf einer dringenden Weiterentwicklung. Der BVpta stehe auch hier für weiterführende Gespräche zur Verfügung.

Carmen Steves

 

(28.08.2020)