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„Enttäuschend kurz gesprungen“ – BVpta zum Referentenentwurf des PTA-Reformgesetzes


Mit Verwunderung hat der BVpta auf den kurz vor Ostern präsentierten Referentenentwurf eines PTA-Reformgesetzes reagiert. „Ziel des Gesetzes soll es vor allem sein, den Beruf der PTA attraktiver zu gestalten und so dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Das wird mit dem vorliegenden Entwurf aber in keiner Weise erreicht,“ erklärte Katja Hennig, Vorsitzende des BVpta.

„Wir verstehen nicht, warum sich das Bundesgesundheitsministerium auch nach vielen durchaus zielführenden Gesprächen nicht dazu durchringen konnte, die Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern. Das, was für die anderen wesentlichen, bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe gilt, soll uns PTA weiterhin verwehrt bleiben. So kann man aber kaum mehr qualifizierte junge Menschen dafür gewinnen, sich für unseren Beruf zu entscheiden.“

Das verwundert umso mehr, weil der Entwurf selbst die gestiegenen pharmazeutischen Kompetenzen beschreibt, welche angehende PTA heute brauchen, um berechtigte Kundenanforderungen zu erfüllen und eine sichere, qualifizierte Versorgung zu gewährleisten. Auch dass PTA je nach Schulnote oder Berufsjahren künftig ohne Aufsicht tätig sein dürfen, wird das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen. Der BVpta bezeichnet dies zwar als wichtigen Schritt; dieser reagiert aber nur auf die ohnehin schon praktizierte Arbeitsweise in vielen Apotheken.

Dagegen fehlt immer noch eine Klausel zu kompetenzerweiternden Weiterbildungen. ApothekerInnen, die ihren Kundinnen und Kunden eine Versorgung nach den heute notwendigen Standards anbieten wollen, müssten daher auch weiterhin in hohe Weiterbildungs- und Coachingkosten investieren.

„Wir betrachten den Entwurf daher lediglich als einen ersten Aufschlag, über den jetzt ergebnisoffen diskutiert werden muss“, so Hennig. Bislang gehe das Papier im Wesentlichen nur auf die Vorschläge der Apothekerschaft und der Schulen ein. Die Argumente der PTA, also derjenigen, die tatsächlich im Beruf arbeiten, wurden dagegen weitestgehend nicht berücksichtigt. Das müsse zwingend nachgeholt werden. Ansonsten werde die Betriebsfähigkeit von Apotheken in Frage gestellt.

„Jetzt ist die Chance, die Grundlagen für qualifizierte PTA wirksam neu zu legen und eine Reform zu schaffen, die inhaltlich diesem Begriff standhält und einer qualifizierten Arzneimittelversorgung in Deutschland gerecht wird,“ erklärte die BVpta-Vorsitzende. „Hier darf man nicht zu kurz springen!“

Hier finden Sie den gesamten Referentenentwurf des Bundesministeriums zum Download:
Referentenentwurf PTA-Reformgesetz

(25.04.2019)