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Diskutieren Sie aktuell mit in Facebook! Neue ApBetrO: BVpta fordert Aufwertung der PTA


Der Vorentwurf des BMG zur neuen ApBetrO sieht eine Verschärfung der Aufsicht des Apothekers bei der Abgabe von GKV-Rezepten vor: alle Verschreibungen sollen künftig vor Abgabe vom Apotheker abgezeichnet werden. Im Widerspruch zu dieser Aberkennung bisheriger Befugnisse der PTA steht allerdings die geplante Einführung einer Beratungspflicht bei jeglicher Abgabe in der Apotheke. ‚Unter Aufsicht‘ des Apothekers ist das in der alltäglichen Praxis nicht umsetzbar.

Der BVpta fordert daher in einer aktuellen Stellungnahme vom 4. August 2010 an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf nachzubessern und eine zeitgemäße Anerkennung und Aufwertung der Kompetenzen von PTA in der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu verankern. „Ein solches Missverhältnis in der Einstufung unserer Leistungen als PTA ist nicht hinnehmbar. Es ist zwingend erforderlich, die überalterte Formulierung ‚unter Aufsicht‘ in der künftigen ApBetrO zumindest in ‚unter Verantwortung des Apothekers‘ anzupassen“, betont Sabine Pfeiffer, Bundesvorsitzende des BVpta. „Dies entspräche dann zumindest der Realität – und auch einer angemessenen Gleichstellung mit Apothekerassistenten und Pharmazieingenieuren, deren Tätigkeiten laut ApBetrO längst als ‚unter Verantwortung des Apothekers‘ beschrieben werden“.

Seit Jahren bildet die Formulierung ‚unter Aufsicht des Apothekers‘ nicht mehr die Praxis ab. Zahlreiche Tätigkeiten werden von PTA tagtäglich eigenständig ausgeführt. Nach Angaben der ABDA werden bereits heute rund 80 Prozent der Beratung allein durch PTA geleistet. Und mit der kommenden Beratungspflicht wird sich dieses Kompetenzfeld noch erweitern. Gemäß bisheriger ApBetrO konnte der Apotheker unter Gewährleistung nachfolgender Kontrolle die Abzeichnungsbefugnis eines GKV-Rezeptes bei Abgabe an den Kunden an eine PTA abtreten. Eine ebenso sinnvolle wie bewährte Praxis im Betriebsablauf, die bisher keine Probleme aufwies und seitens der Apotheker große Zustimmung fand. Die Abtretungsbefugnis wurde 1970 zur Entlastung des Apothekers eingeführt, um Sicherheitsrisiken durch Überbelastungssituationen zu vermeiden. Umso unverständlicher erscheint der jetzige Vorstoß seitens des Verordnungsgebers mit der Begründung, die Sicherheit solle erhöht werden.
PTA sind ebenso wie Apotheker in der Lage, Rezepte zu lesen. Und jede PTA arbeitet so verantwortungsvoll, dass in Zweifelsfällen der Apotheker vor der Abgabe einer Verschreibung einbezogen wird. Die ordentliche Gewährleistung und Sicherheit in der Patientenbetreuung ist auch für PTA oberstes Ziel. Den neuen Erfordernissen in der Beratung können PTA als qualifizierte und gefragte pharmazeutische Fachkräfte ebenso positiv wie selbstbewusst entgegenblicken. Das Interesse von PTA als Assistenz-Berufsstand gilt nicht dem Anspruch auf Leitungsbefugnis in der Apotheke, sondern einer zeitgemäßen, realistischen Anerkennung ihrer alltäglichen Leistungen. Der BVpta setzt sich als stärkste Interessenvertretung auch im weiteren Novellierungsprozess und gegenüber allen Gremien für diese wichtigen Positionen ein.