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Apothekenbetriebsordnung: BVpta begrüßt Klarstellung zum Nebensortiment


"Wir begrüßen die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu pflegender Kosmetik und Nahrungsergänzungsmitteln. Denn wäre das Nebensortiment der Apotheken eingeschränkt worden, hätte dies nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen bedeutet. Letztlich wären auch Verbraucherinteressen ignoriert worden."

So kommentiert Sabine Pfeiffer, Vorsitzende des Bundesverbandes Pharmazeutisch Technischer AssistentInnen (BVpta) das Dementi des BMG zu widersprüchlichen Presseverlautbarungen.

„Nicht zuletzt aufgrund der starken Zunahmen an Allergien entscheiden sich immer mehr Verbraucher dafür, für ihre pflegende Kosmetik dermatologisch geprüfte und allergenfreie Produkte aus der Apotheke zu verwenden“, so Pfeiffer. „Um diesem Bedürfnis entgegen zu kommen, haben sich zahlreiche PTA auf die Beratung speziell in diesem Segment spezialisiert und weitergebildet. Würde dieser Bereich durch Gesetz oder Verordnungen eingeschränkt, stünden deren Arbeitsplätze, die ohnehin schon durch die Auswirkungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNNOG) bedroht sind, massiv in Gefahr.“

Für Pfeiffer wäre ein solcher Schritt auch aus gesundheitspolitischen Gründen verfehlt. „Gerade im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und freiverkäuflichen Vitamine werden zahlreiche Werbeversprechen gemacht, die so nicht haltbar sind. Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist hier also eine kompetente Beratung durch pharmazeutisches Personal umso wichtiger.“

Die BVpta-Vorsitzende forderte das Bundesgesundheitsministerium gleichzeitig dazu auf, bei der Neuformulierung der Apothekenbetriebsordnung der gestiegenen Bedeutung der PTA Rechnung zu tragen. „Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden derzeit zwischen 70 und 80 Prozent aller Arzneimittel in öffentlichen Apotheken durch PTA an die Kunden abgegeben – inklusive einer kompetenten fachkundigen Beratung. Es wäre höchste Zeit, dass die Apothekenbetriebsordnung diesem Umstand endlich Rechnung trägt.
(18.04.2011)