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Neue Gesetze, neue Regeln – Änderungen in 2023!


Das Jahr 2022 ist schon wieder rum. Das neue Jahr beginnt und somit erwarten uns auch wieder neue Gesetze und Regeln zum Beispiel beim Kindergeld, den Steuern, sogar bei der Rente.

Was ändert sich alles in 2023?

Mehr Kindergeld

Im neuen Jahr können sich Familien über eine Anpassung des Kindergeldes freuen Ab Januar erhöht sich nämlich das Kindergeld: Für die ersten drei Kinder gibt es jeweils 250 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind gibt es also 31 Euro mehr pro Monat als bisher. Beim dritten Kind sind es 25 Euro mehr und ab dem vierten und jedem weiteren Kind bleibt es bei 250 Euro monatlich. Familien mit zwei Kindern erhalten somit künftig 744 Euro mehr pro Jahr. Gehören drei Kinder zur Familie, sind es 1.044 Euro mehr.

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Ab dem 1. Januar 2023 wird es kein Hartz IV mehr geben. Stattdessen wird das Bürgergeld eingeführt. Der Regelsatz für Erwachsene wird bei 502 Euro pro Monat liegen. Als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV gab es bisher 449 Euro. Lebenspartner:innen erhalten 451 Euro , nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 402 Euro, Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro und Kinder bis zu fünf Jahren 318 Euro. Volljährige Menschen in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB) bekommen 402 Euro. Weiterhin gilt, dass im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit ein Vermögen bis zu 40.000 Euro als sog. Schonvermögen zulässig ist. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf 15.000 Euro behalten.

Höhere Freibeträge

Es werden ab dem 1. Juli 2023 zudem höhere Freibeträge gelten. Es darf also mehr hinzuverdient werden. Werden also zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, bleiben davon künftig 30 Prozent anstelle wie bisher 20 Prozent erhalten. Schüler:innen, Studierende, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligen- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Dienstleistende (FSJ) dürfen bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei erhalten. Schüler:innen können in den Ferien unbegrenzt viel hinzuverdienen.

Mehr Krankenkassenbeiträge

Ab Januar 2023 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 1,6 Prozent angehoben. Damit ist er um 0,3 Prozentpunkte höher als 2022. Das ist ein neuer Rekordwert.

Steuerentlastung bei der Rente

Ab 2023 können die gezahlten Rentenbeiträge komplett von der Steuer abgesetzt werden. Das war ursprünglich erst ab dem Jahr 2025 geplant. Renten werden künftig in der Auszahlungsphase besteuert. Um das auszugleichen, sind die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Die Steuerzahlungen der Beschäftigten verringern sich dadurch im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und im Jahr 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Voraussichtlich mehr Rente

Im Juli 2023 soll voraussichtlich die gesetzliche Rente steigen. Im Westen könnte sie um 3,5 Prozent angehoben werden, im Osten um 4,2 Prozent. Die Höhe der Rentenanpassung soll wahrscheinlich im März 2023 durch die Bundesregierung festgelegt werden.

Neue Verdienstgrenze beim Midijob

Für Midijobber steigt deshalb am 1. Januar 2023 die Verdienstgrenze von aktuell 1.600 Euro auf 2.000 Euro. Sie müssen dadurch auch bei diesem höheren Einkommen geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. So bleibt netto mehr übrig.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Es bleibt aber dabei, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid gibt. Auch über die Auer der Krankschreibung.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird in 2023 erhöht. Er steigt um 561 Euro und liegt dann bei 10.908 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, also 21.816 Euro.

Höhere Förderbeträge bei der betrieblichen Altersvorsorge

Auch der steuerliche Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verbessert sich im neuen Jahr. Arbeitnehmer können monatlich 584 statt zuvor 564 Euro in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds stecken. Der sozialversicherungsfreie Förderbetrag im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.