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Kampf um Petition gegen das Versandhandelsverbot ohne ABDA-Gutachten?


Ein Kommentar des BVpta zur Petition für ein Wiederverbot des Rx-Versandhandels und der Frage, weshalb die ABDA die Gutachten, die ihr in diesem Zusammenhang vorliegen, nicht herausgibt.

Am 27. Januar ist für Benedikt Bühler, möglichweise aber auch für alle, die in den deutschen Apotheken arbeiten, ein großer Tag. Denn dann kann der Pharmaziestudent dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine von immerhin mehr als 400.000 Unterzeichnern unterstütze Petition für ein Wiederverbot des Rx-Versandhandels vorstellen und dafür werben. Ein solch aktives Vorgehen hatte auch der Deutsche Apothekertag gefordert – bevor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Podium betrat und seinem Unmut darüber mehr als deutlich Luft machte. Danach fasste man einen nahezu gegenteiligen Beschluss. Bühler braucht aber für seine Mission alle Unterstützung die möglich ist – sollte man meinen.

Aus irgendeinem Grund sieht die ABDA das ein wenig anders. Denn sie verweigerten ihm die Herausgabe der Vollversion von drei Gutachten, die sie bei drei renommierten Rechtswissenschaftlern in Auftrag gegeben hatte und dem RX-Versandverbot bescheinigten, dass es sowohl mit deutschem als auch mit europäischen Recht vereinbar ist. Man habe aber die Forderung danach mangels Realisierungschancen zugunsten einer Absicherung der Gleichpreisigkeit über das Sozialrecht zurückgestellt. Da mache es „natürlich keinen Sinn, die Verbotsforderung jetzt wieder durch die Hintertür zu promoten“, erklärte die ABDA gegenüber den Medien. Das ist eine politische Bewertung und die steht der ABDA natürlich zu.

Ob der Bundesgesundheitsminister die Sachlage als ebenso klar bewertet, scheint allerdings ein wenig fraglich. Denn auch Jens Spahn wird zu der Sitzung des Petitionsausschusses kommen, um für seine Variante zu werben. Ob die Absicherung der für die Apotheken dringend notwendigen Gleichpreisigkeit über das Sozialrecht europarechtskonform ist, weiß derzeit übrigens auch niemand sicher.

Wie die Sache ausgeht, ist noch nicht klar. Inzwischen haben bereits die Apothekerverbände Westfalen-Lippe und Hamburg die ABDA aufgefordert, Bühler mit den Gutachten zu munitionieren. Die ABDA ist in einer Zwickmühle. Scheitert Bühler, kann es dem Dachverband angesichts der Meinung vieler seiner Mitglieder nicht wirklich recht sein. Setzt der Pharmaziestudent sich aber – selbst ohne Gutachten und Hilfe der Standesorganisation – durch, ist dies gegenüber den Apothekern nur schwer zu kommunizieren.

Bis Montag ist es ja noch ein wenig Zeit.

 

(22.01.2020)
Foto: Kzenon – Fotolia