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Initiative „Sonnenschutz? Sonnenklar!“: Aktionen zum Tag des Sonnenschutzes


Rund um den Tag des Sonnenschutzes (21. Juni) stellt die Initiative „Sonnenschutz? – Sonnenklar!“ u. a. wieder kostenfrei Informationsmaterial zur Verfügung. Das Thema in diesem Jahr: Ist Schutz vor UV-Strahlen auch in der Mittagspause oder nach Feierabend nötig?

Die Initiative „Sonnenschutz? – Sonnenklar!“, die seit mehreren Jahren vom BVpta unterstützt wird, stellt wieder kostenfrei Informationsmaterial zur Verfügung und koordiniert die bundesweit stattfindenden Beratungsaktionen, an denen sich u.a. Apotheken, Sportvereine und Gesundheitsämter aktiv beteiligen. In diesem Jahr widmet sich die Aktion der Fragestellung: Ist Schutz vor UV-Strahlen auch in der Mittagspause oder nach Feierabend nötig?

Mittags mal kurz die Sonne genießen oder nach Feierabend noch die letzten Sonnenstrahlen nutzen: Zunehmend haben sich Menschen daran gewöhnt, verfügbare Zeitfenster optimal zu nutzen. Wer morgens zur Arbeit hastet, möchte zumindest in der Mittagspause Sonne genießen. Meist steht auch der Feierabend ganz im Zeichen der maximalen Nutzeneffektivität – also die Freizeit, die an normalen Tagen zur Verfügung steht, für kleine Freuden des Alltags zu nutzen. Ob es nun das Verschnaufen in der Sonne ist oder das unterhaltsame Treffen mit Freuden im Straßencafé. „Nutzenoptimierer“ bevorzugen die Kombination aus „Sonnengenuss und Menschen begegnen“, getreu dem Motto „zwei Fliegen mit einer Klappe“.

Sonnenschutz im Alltag nicht vergessen
Für den Sommerurlaub oder Freizeitaktivitäten wie Radausflüge, Jogging und Schwimmbadspaß gehört Sonnenschutz mittlerweile selbstverständlich zu den üblichen Schutzvorkehrungen gegen Sonnenbrand, frühzeitige Hautalterung und Hautkrebs. Aber: Sonnenschutz ist auch im Alltag sinnvoll und wichtig! Denn sogar an schattigen Plätzen kann die UV-Strahlung der Sonne im Sommer recht hoch sein und typische leichte Kleidung aus Baumwolle, Leinen, Viskose oder Modal bietet lediglich einen geringen Schutz vor dem Durchdringen des Sonnenlichts. Die Verwendung eines Sonnenschutzmittels ist also auch für Mittagspause und den Feierabend ratsam. Wer vorsorglich schon morgens eine Tagescreme mit UV-Schutz verwendet, schlägt zwar wieder „zwei Fliegen mit einer Klappe“, erspart sich ein notwendiges Nachcremen vor der Mittagspause aber nicht. Denn genauso wie bei der Verwendung einer reinen Sonnenschutzcreme ist auch dann die schützende Nachversorgung erforderlich.

Umfassend informieren in der Apotheke
„Beim Eincremen werden oft bestimmte Hautstellen wie die Ohren, der Nacken, der Haaransatz, die Handrücken vergessen. Dieses Vergessen wird dann häufig mit Sonnenbrand und den hautschädigenden Folgen bestraft“, so die Hautärztin Dr. Bayerl. Der Sonnenbrand ist aber nur das akute Anzeichen – meist schnell wieder abgeheilt und noch schneller wieder vergessen. Hinter dem Sonnenbrand verbergen sich dauerhafte Schädigungen der Hautzellen, was vielen Kunden in der Apotheke nicht ausreichend bewusst ist. Hier ist eine umfassende Aufklärung durch das pharmazeutische Personal gefragt – verbunden mit der Information zu möglichen Sonnenschutzmitteln und einer geeigneten individuellen Empfehlung! Übrigens: Insbesondere die kurzwellige UVB-Strahlung schädigt, ähnlich wie beim Sonnenbrand, die Hornhaut und die Bindehaut unserer Augen. Sonnenbrille oder Kontaktlinsen mit UV-Schutz sind deshalb gerade im Sommer unabdingbar.

Zahlreiche Serviceangebote für Apotheken
Als Unterstützung für Ihre kompetente Beratung und Aufklärung in der Apotheke können kostenfrei Materialien wie Plakate und Flyer unter www.sonnenschutz-sonnenklar.info angefordert werden. Und wenn Sie in Ihrer Apotheke Aktionstage zum Thema Sonnenschutz anbieten, haben Sie auf dem Internetportal auch die Möglichkeit, den Termin im Aktionskalender veröffentlichen zu lassen. Außerdem stellt die Initiative die kostenfreie Smartphone-App „LSF Tipp“ zur Verfügung, die praktische Hilfe zur Bestimmung des erforderlichen Lichtschutzfaktor je nach Hauttyp und Aufenthaltsort bietet.