BVpta begrüßt Anhörung im Gesundheitsausschuss und fordert verpflichtende Zusatzqualifikation bei geplanter PTA-Vertretung im ApoVWG.
Im Rahmen der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutscher Bundestag hatten zahlreiche Verbände Gelegenheit, zum Gesetzentwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) Stellung zu nehmen. Viele Fachverbände bewerten die geplante Apothekenreform kritisch – so auch der Bundesverband PTA (BVpta) e.V.
Für den BVpta nahm die Vorstandsvorsitzende Anja Zierath an der Anhörung teil. Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit einer PTA-Vertretung der Apothekenleitung. Diese lehnt der Verband in der geplanten Form ausdrücklich ab, da auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werden soll.
„Die Vertretung der Apothekenleitung bedeutet eine deutlich erhöhte rechtliche Verantwortung“, betonte Zierath. „Damit verbunden sind organisatorische Verantwortung, eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung sowie die Koordination der Arbeitsabläufe im Team. Eine solche Verantwortung kann nicht ohne zusätzliche Qualifikation übertragen werden. Ein Mehr an Verantwortung erfordere zwingend ein Mehr an Wissen.“
Bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme hatte der BVpta eine strukturierte und verpflichtende Zusatzqualifikation für vertretende PTA gefordert. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei dabei unerlässlich. Nur eine klar geregelte Zusatzqualifikation schafft die notwendige Qualitätssicherung und verhindert zugleich, dass PTA ohne entsprechende Anerkennung und Vergütung zusätzliche Verantwortung übernehmen müssen. Eine Differenzierung zwischen städtischen und ländlichen Regionen lehnt der Verband ebenso ausdrücklich ab.
Der ursprüngliche Referentenentwurf habe eine entsprechende Qualifikationsanforderung noch vorgesehen. Dass diese nun im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten sei, bewertet der BVpta als deutlichen Rückschritt. Hier bestehe dringender Nachbesserungsbedarf.
Als konstruktiven Lösungsvorschlag zeigt der BVpta die Einführung einer neuen Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)” in seiner Stellungnahme auf.
Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Weiterbildung für erfahrene PTA mit klar definierten Befugnissen. Die PA soll Apotheken in klar umrissenen Situationen vertretungsberechtigt unterstützen, ohne die Leitungshoheit approbierter Apothekerinnen und Apotheker zu berühren.
Der BVpta unterstreicht, dass eine nachhaltige Weiterentwicklung der Apothekenstrukturen nur gelingen kann, wenn Verantwortung, Qualifikation und Rechtssicherheit im Gleichgewicht stehen.