07. Januar 2026
Minijob 2026: Mehr Verdienst durch höhere Grenze
Zum 1. Januar 2026 treten neue Regelungen für Minijobs in Kraft. Hintergrund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit können Minijobber künftig mehr verdienen, ohne ihren sozialversicherungsrechtlichen Status zu verlieren.
Minijob-Änderungen 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für Minijobs. Grund ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde.
Dadurch steigt die Verdienstgrenze im Minijob automatisch auf 603 € pro Monat (bisher 556 €). Die Jahresverdienstgrenze liegt nun bei 7.236 €.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Verdienstgrenze: max. 603 € / Monat
- Arbeitsstunden: ca. 43 Stunden pro Monat (bei Mindestlohn)
- Gelegentliches Überschreiten: Bis zu 2 Monate pro Jahr erlaubt, z. B. bei Krankheitsvertretung
- Rentenversicherung: Minijobs bleiben grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – Befreiung ist weiterhin auf Antrag möglich
- Mehrere Minijobs: Verdienste werden zusammengerechnet – zusammen über 603 € führt zur Sozialversicherungspflicht
- Minijob + Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich ist weiterhin möglich
- Midi-Job: Startet ab 2026 erst ab 603,01 € bis 2.000 € Einkommen
Vorteil für Minijobber:
Mehr Einkommen pro Monat bei gleicher Stundenanzahl.
Vorteil für Arbeitgeber:
Mehr Flexibilität bei gleichbleibend einfachen Abrechnungsregeln.