Pressemitteilungen

16.12.2008

BVpta begrüßt Schlussantrag des Generalanwaltes beim EuGH

„Weit blickend, verantwortungsbewusst und hoch erfreulich“ – mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutisch-Technischen AssistentInnen (BVpta), Sabine Pfeiffer, den am 16. Dezember 2008 veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot. Nach dessen Einschätzung sei das Verbot des Fremdbesitzes an Apotheken mit Europäischem Recht vereinbar. „Damit wurde eine hoffnungsvolle Richtungsweisung für das finale Urteil in diesem Prozess vorgegeben“, erklärte Pfeiffer. In 80 Prozent aller Fälle folgt der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwaltes.

„Wir PTA sehen diese Einschätzung als eine Bestätigung des Verbraucherschutzes und unser Leistung in den Individual-Apotheken“, erklärte Pfeiffer. Wirtschaftliche Abhängigkeit sowie strikte Vorgaben zu Umsatz- und Gewinnmaximierung dürften nicht die Arzneimittelgabe zum Wohle und Nutzen der Patienten und Apothekenkunden dominieren. Auch die klare Mehrheit der Verbraucher sehe dies so und spreche sich für die hohe Vertrauensposition und eine unerlässliche Unabhängigkeit der Beratung durch die Apotheken aus.

„Mit unserer anspruchsvollen, kompetenten Tätigkeit wollen wir PTA innerhalb des Apothe-kenteams auch künftig Tag für Tag zu dem außergewöhnlich guten Ruf beitragen, den die deutschen unabhängigen und inhabergeführte Apotheken in Deutschland und über unsere Landesgrenzen hinaus besitzen.“

Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten.

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
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