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25.10.2019

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages: Starke Argumente zur Nachbesserung des PTA Reformgesetzes mit dreijähriger Ausbildung

Nach der Ablehnung des vorliegenden PTA-Reformgesetzes am 11. Oktober durch den Deutschen Bundesrat lud der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Oktober erneut acht Sachverständige zur Anhörung nach Berlin. Diese setzten sich aus ABDA/DAV, ADEXA, Bundesärztekammer, BVpta (Bundesverband PTA), DPhG (AG Theoretische und praktischen Ausbildung), DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) und Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) zusammen. Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD nahmen in einer einstündigen Befragung die Gelegenheit wahr, essentielle Frage an die Gesundheitsexperten zu richten. Basis hierfür waren die bis zum 17. Oktober eingereichten weiteren Stellungnahmen der Standesorganisationen in Folge der Nachbesserungsforderungen der Ausschüsse und Länder des Deutschen Bundesrates.

Drei Jahre Ausbildungsdauer
Der BVpta, in der Anhörung vertreten durch die ehemalige Bundesvorsitzende und nun Referatsleiterin der Novellierung, Sabine Pfeiffer van Rijswijk, bekräftigte gemeinsam mit ADEXA noch einmal die bisher geforderten Positionen zur Reform – vor allem im zentralen Streitpunkt, der Ausbildungsanhebung auf 3 Jahre. Wie nicht anders erwartet, verteidigten ABDA/DAV weiterhin das überholte System von 2,5 Jahren, ebenso die DPhG. Unterstützung pro 3 Jahre gab es hingegen von Ver.di und von Peter Lehle, Apotheker und Schulleiter des staatlichen Kreisberufsschulzentrums Ellwangen mit PTA-Ausbildung, der als Einzelsachverständiger eingeladen war. Entgegen seiner Kollegen aus der Apothekerschaft und anderer PTA-Schulen argumentierte auch er für eine Ausbildungsverlängerung und lehnte ebenfalls die kritisierten Organisationsprobleme seitens einiger Schulen als nicht tragend ab.

Schulgeldbefreiung
Einigkeit zeigten alle Sachverständigen bei der Schulgeldbefreiung, die entgegen früheren Ankündigungen von Jens Spahn bisher nicht im Reformgesetz geregelt wurde. Auch der Bundesrat sieht dies in Angleichung an andere Gesundheitsfachberufe als erforderlich an. Die Frage einer Ausbildungsvergütung blieb ungeklärt und muss sich letztlich am finalen Modell der Ausbildung und Finanzierung bemessen.

Kompetenzerweiterung
Als strittig erwiesen sich weiterhin die Positionen zur Kompetenzübertragung und Befreiung von der Aufsichtspflicht bei pharmazeutischen Tätigkeiten. Besonders für die ABDA gilt dies immer wieder als neuralgischer Punkt unter falscher Auslegung. Denn weder BVpta noch ADEXA hatten zu irgendeinem Zeitpunkt eine echte ‚Vertretungsbefugnis‘ gefordert, sondern immer für eine Anpassung des Gesetzestextes von ‚unter Aufsicht‘ in ‚unter Verantwortung‘ des Apothekers plädiert. Der BVpta sieht auf dieser Basis ausreichend legitimierte Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsabläufe innerhalb des Apothekenteams, die zudem meist heute schon gängige Praxis sind. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte ein, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers arbeiten, und will zudem künftig mehr in die Ausbildung einbezogen werden.

ABDA will PTA ‚klein halten‘
Die zweifelhafte Einstellung der ABDA zur notwendigen Aufwertung des PTA-Berufes im Sinne aller Parteien brachte Dr. Christiane Eckert-Lill abermals auf den Punkt:  Wie schon einmal im BMG bezeichnete sie PTA-Absolventinnen und Absolventen vor den Anwesenden flapsig als ‚Mädchen‘. „Dies ist ein Ausdruck altertümlicher Standesarroganz, die der ABDA mehr als schlecht zu Gesicht steht! Eine solche Grundeinstellung des ‚Kleinhaltens‘ und der Diskriminierung von Fachkräften beider Geschlechter, die für die Apotheken unverzichtbar sind, ist weder angemessen noch zielführend für die erforderliche Novellierung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufes!“ urteilt dazu Sabine Pfeiffer.

Änderungen zum jetzigen Gesetzesentwurf
Jetzt sind die Regierungsfraktionen am Zug, die Stellungnahmen und gehörten Positionen noch einmal zu überdenken und neu zu bewerten. Tragendes Gewicht für die Nachbesserung haben zudem die umfassenden Kritikpunkte des Bundesrates, der letztlich das Gesetzt zu verabschieden hat. Solange schöpft der BVpta auch weiterhin alle Möglichkeiten aus, für seine Forderungen zu werben.

Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten.

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
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