NEU: Programmverlängerung bis zum 31. Dezember 2021
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Weiterbildungs- und Beschäftigungsmarkt wird die Bildungsprämie um ein Jahr verlängert. Damit sollen weiterbildungsinteressierte Erwerbstätige mit geringem Einkommen gerade jetzt unterstützt werden. Prämiengutscheine können nun noch bis Ende 2021 beantragt und bei Weiterbildungsanbietern bis zum 30. Juni 2022 eingesetzt werden.
Was ist die Bildungsprämie?
Seit mehr als 10 Jahren fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland über das Instrument des Prämiengutscheins, der im Rahmen der Fördermaßnahme Bildungsprämie ausgegeben wird. Die Bundesregierung möchte so mehr Erwerbstätige dafür gewinnen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, indem sie eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung absolvieren. Die Finanzierung des Prämiengutscheins wird über den Europäischen Strukturfonds (hier: Europäischer Sozialfonds – ESF) bereitgestellt. Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dürfen die Seminargebühren 1.000 € nicht überschreiten (in diesen Bundesländern werden diesbezüglich Landesprogramme zur Verfügung gestellt). Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um maximal 50%, höchstens jedoch um 500 Euro.
Entsprechend dem Weiterbildungsziel werden mindestens drei Weiterbildungsanbieter vorgeschlagen (Sollten Sie sich für ein Seminar bei uns interessieren, geben Sie bitte die Anschrift der BVpta Bildungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 128, 66121 Saarbrücken an). Mit Aushändigung des Gutscheins wird personenbezogen bestätigt, dass das genannte Weiterbildungsziel für die Beschäftigungsfähigkeit relevant und damit förderfähig im Rahmen der Bildungsprämie ist.
Voraussetzungen für Interessierte:
- Sie sind erwerbstätig mit durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte)
- Der Antrag kann auch von unter 25 Jährigen gestellt werden, sowie von erwerbstätigen Rentnern
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen beim Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- Ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
- Sie können einen Prämiengutschein nur persönlich beantragen (nicht der Arbeitgeber)
- Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich
- Sie müssen den Prämiengutschein beantragen, bevor Sie sich zur der Fort-/Weiterbildungsmaßnahme schriftlich anmelden.
- Der Bildungsgutschein muss dem Fort-/Weiterbildungsanbieter mit der Anmeldung im Original per Post zugeschickt oder persönlich vorgelegt werden
- Sie erhalten vom Fort-/Weiterbildungsanbieter eine ermäßigte Rechnung um 50 % der Seminargebühren, höchstens jedoch 500,- Euro Brutto zzgl. der Verpflegungskosten bei mehrtätigen Seminaren.
- Prüfungen und Pflichtfortbildungen sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig
- Prämiengutscheine können bei Kursabbruch angerechnet werden
- Ein Prämiengutschein kann für mehrere Weiterbildungen genutzt werden (Voraussetzung hierfür: das gleiche inhaltliche Weiterbildungsziel muss gegeben sein)
- Die Rechnung darf nur auf die teilnehmende Person ausgestellt werden
- Die erste Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat 321 „Lebenslanges Lernen“
53107 Bonn
Homepage: www.bildungspraemie.info
Für Nordrhein-Westfalen:
Informationen zum „Bildungsscheck“
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, gibt es für Sie auch die Möglichkeit der Förderung Ihrer Fort oder Weiterbildungsmaßnahme mit demBildungsscheck.
Die Grundsätze für den Erhalt der Förderung sind ähnlich. Alle Details finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.