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Das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA

Das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA ist ein Nachweis der Fortbildungsleistungen. Es dokumentiert eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen und bestätigt damit, dass die PTA ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch regelmäßige Fortbildung sichert und erweitert.

Das Zertifikat, das bei allen Landeskammern für Apothekerinnen und Apotheker besteht, wurde inzwischen auch fast überall für PTA eingeführt. Lediglich im Saarland und in Sachsen existiert kein allgemeines Fortbildungszertifikat für PTA. In allen übrigen Regionen besteht für PTA die Möglichkeit, Punkte zu sammeln und sich die Fortbildungsleistung von der Landesapothekerkammer mit einem Zertifikat bestätigen zu lassen.

Wie der Name verrät, ist das Zertifikat kein Muss. Allerdings: Eine Beantragung empfiehlt sich auf jeden Fall, sobald die erforderlichen Punkte gesammelt wurden. Denn sowohl für Ihre Stellung in der Apotheke als auch bei einem möglichen Jobwechsel ist der Nachweis des Fortbildungserfolgs ein großes Plus. Und nicht zuletzt freut sich jeder über die Anerkennung seiner persönlichen Leistungen. Wer also ohnehin regelmäßig Fortbildungen besucht, sollte gezielt auf die Erreichung der Mindestpunktzahl hinarbeiten.

Die Anforderungen

Damit Sie das Fortbildungszertifikat bei Ihrer Landesapothekerkammer beantragen können, müssen Sie in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren genügend Fortbildungspunkte erworben haben. Fast alle Kammern fordern 100 Punkte in höchstens drei Jahren. Zuständig ist die Landesapothekerkammer, in deren Gebiet Sie beschäftigt sind. Nur wenn Sie gerade in keinem Beschäftigungsverhältnis sind, ist Ihr Wohnsitz ausschlaggebend.

Eine Übersicht über die unterschiedlichen Kammeranforderungen haben wir für Sie unter folgendem Link zusammengestellt: Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Das Sammeln von Fortbildungspunkten

Punkte erhalten Sie für die verschiedensten Fortbildungsmaßnahmen: Neben dem Besuch von Vorträgen, Seminaren und Kongressen, der erfolgreichen Bearbeitung von Fernschulungen oder der Teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungen, werden auch das Selbststudium von Fachzeitschriften und Lehr- oder Autorentätigkeiten anerkannt. Die Anzahl der Punkte hängt dabei von der Art und Dauer der Fortbildung ab: 45 Minuten eines Vortrags bzw. eine Lernerfolgskontrolle einer Fernschulung ergeben in der Regel einen Fortbildungspunkt.

Eine Auflistung und Beschreibung der verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen haben wir für Sie hier zusammengestellt: Gruppen der Fortbildungsmaßnahmen

Bei der Wahl der Fortbildungsmaßnahmen ist zu beachten, dass die gesammelten Punkte nicht nur aus einem Fortbildungsbereich kommen dürfen. So müssen zum Beispiel Punkte von Fernschulungen auch mit Punkten aus Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Hier hat jedoch jede Landeskammer unterschiedliche Richtlinien. Wie die Gewichtung der verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen genau geregelt ist, müssen Sie daher bei Ihrer Kammer erfragen.

Von welcher Kammer die besuchten Fortbildungsveranstaltungen "akkreditiert" und somit anerkannt wurden, ist in der Regel unerheblich. Wichtig ist nur, dass überhaupt eine Akkreditierung vorliegt. Dies erfahren Sie vom Veranstalter oder können es der Teilnahmebescheinigung entnehmen.

Übrigens: Alle Fortbildungsangebote des BVpta sind akkreditiert (ausgenommen Präsenzveranstaltungen im Saarland und in Sachsen sowie teilweise Regionale Fortbildungen). Je nach Art der BVpta-Fortbildung erhalten Sie zwischen einem Punkt, z.B. für ein kompaktesE-Learning-Modul und 24 Punkten für ein großes Intensivseminar.

Die Beantragung

Haben Sie genügend Fortbildungspunkte im angegebenen Zeitraum erreicht, müssen Sie das Zertifikat bei der Landeskammer beantragen. Wir haben Ihnen universelle Dokumentationsbögen zur Auflistung Ihrer Fortbildungsaktivitäten erstellt. Dies erleichtert Ihnen nicht nur die eigene Übersicht über Ihr Fortbildungskonto, sondern auch die Beantragung bei der Kammer: Einfach die Dokumentationsbögen ausfüllen und gemeinsam mit den Kopien der Teilnahmebescheinigungen einreichen. Nach der Überprüfung der Unterlagen durch die Kammer erhalten Sie dann Ihr Fortbildungszertifikat.

Hier finden Sie die Dokumentationsbögen:

Die Gültigkeit

Das Fortbildungszertifikat ist drei Jahre gültig. In diesen drei Jahren haben Sie wieder die Möglichkeit, durch neue Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Punkte zu sammeln, um erneut das Zertifikat zu beantragen. Fortbildung ist schließlich ein fortwährender Prozess - also bleiben Sie am Ball!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Punkte Sammeln und gratulieren allen fleißigen PTA zu Ihrem persönlichen Fortbildungszertifikat!

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