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Pressemitteilungen 22.06.2010 BVpta zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung
Realitäten nicht aus den Augen verlieren
Mit Erstaunen reagiert der Bundesverband der Pharmazeutisch technischen AssistentInnen (BVpta) auf eine vorgesehene Neuregelung der Apothekenbetriebsordnung, wonach PTA künftig vor jeder Arzneimittelabgabe dem Apotheker das Rezept vorlegen müssen. „Diese Verschärfung des bisher geltenden Rechts geht am Apothekenalltag völlig vorbei“, kommentierte BVpta-Vorsitzende Sabine Pfeiffer die entsprechende Passage. Bislang dürfen PTA ihren Beruf „unter Aufsicht des Apothekers“ entsprechend ihrer Ausbildung und Kenntnisse ausüben. Dazu gehören neben der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln auch deren Abgabe. Apothekenleiter konnten den PTA damit auch die so genannte Abzeichnungsbefugnis übertragen.
„Wir sind mit dem Gesetzgeber einer Meinung, dass die Rolle der unabhängigen Apotheke gestärkt werden muss. Dies sollte aber mit dem nötigen Augenmaß geschehen“, erklärte Pfeiffer. „Derzeit erfolgen 80 Prozent aller Arzneimittelabgaben durch PTA. Würde die Regelung so umgesetzt, wäre die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln massiv gefährdet.“ Pfeiffer schlug stattdessen vor, die Ausbildung der PTA von zwei auf drei Jahre zu verlängern und noch weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den Beruf zu schaffen. Statt der Formulierung „unter Aufsicht des Apo-thekers“ sollte die PTA zum Beispiel „in Kooperation mit dem Apotheker“ auf dessen Weisung tätig werden. Das würde auch die Attraktivität des PTA-Berufes deutlich verbessern. In diesem Sinne hatte auch ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Kieler Sozialrechtlers Professor Dr. Gerhard Igl plädiert. „Schon heute entscheiden sich viele junge Apothekerinnen und Apotheker gegen die Arbeit in der öffentlichen Apotheke“, sagte Pfeiffer. „Da ist es kontraproduktiv, wenn man die Position der PTA, die eine tragende Säule der Arzneimittelversorgung ist, weiter schwächt!“
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Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten
Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
Geschäftsleitung
Bismarckstr. 128
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 960 23-0
Fax: 0681 / 960 23-11
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