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28.10.2011

Unüberlegter Generalangriff auf PTA

BVpta kritisiert Entwurf für neue Apothekenbetriebsordnung. Als unausgegoren und ohne klare Linie kritisiert der Bundesverband PTA (BVpta) den vorliegenden Entwurf für eine Novellierung der Apothekenbetriebsordnung. „Das einzige, was man derzeit mit einiger Sicherheit erkennen kann, ist der geplante Generalangriff auf unseren Beruf“, kommentiert Sabine Pfeiffer, BVpta-Bundesvorsitzende die aktuellen Formulierungen.
Nach Pfeiffers Ansicht ignoriert der Novellierungsentwurf völlig die Tatsache, dass der PTA-Beruf bereits heute mit hohen Akzeptanz-Problemen bei jungen Menschen zu kämpfen hat. „Es wird immer schwerer, engagierte Berufsanfänger zu finden. Wenn man – wie jetzt vorgesehen – den PTA Kompetenzen abspricht, indem man sie noch mehr unter die Aufsicht der Apotheker stellt, wird sich dieses Problem auf keinen Fall lösen.“ Angesichts des Apothekermangels und der Tatsache, dass schon heute zwischen 70 und 80 Prozent aller Arzneimittelabgaben durch PTA erfolgen, bezweifelt Pfeiffer zudem, dass verstärkte Aufsichtspflichten der Apotheker überhaupt umsetzbar sind. Mehr noch: „Die Novellierung dient nicht einmal der Qualität. Denn wenn künftig auch nicht pharmazeutische Berufe Individualarzneimittel herstellen dürften, stellt dies einen erheblichen qualitativen Rückschritt dar.“

Wer die Apotheke zukunftssicher machen wolle, könne dies nur schaffen, wenn er den PTA nicht weniger, sondern mehr Verantwortung zumesse. „Wir können weit mehr als wir derzeit dürfen und wir sind bereit, es zu tun“, erklärt Pfeiffer. „Die Apothekenbetriebsordnung in der aktuell diskutierten Form wird hier nicht weiterhelfen. Sie muss daher zwingend überarbeitet werden. Was wir brauchen, ist ein PTA-Berufsgesetz, dass den geänderten Anforderungen Rechnung trägt. Und das brauchen wir angesichts des dramatischen Rückgangs an Berufsinteressierten schnell.“ Pfeiffer wiederholte die Bereitschaft des BVpta, sich an entsprechenden Gesprächen zu beteiligen. Dabei ließ sie aber keinen Zweifel: „Über weniger Qualität der Arzneimittelversorgung wird mit uns nicht zu reden sein. Dieses Gut ist ein Recht des Patienten, welches nicht zur Disposition gestellt werden darf.“

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